Coronaregeln für die Konfirmationsgottesdienste

Erstellt am 02.09.2021

Am kommenden Samstag, dem 04.09.2021 um 15 Uhr und an den beiden folgenden Sonntagen (05. und 12.09.2021) jeweils um 10 Uhr finden die diesjährigen Konfirmationen statt. Für diese Gottesdienste gelten andere Coronaregelungen als bisher. Die Familien der Konfirmandinnen und Konfirmanden sind von Pfarrerin Lena Stubben darüber bereits informiert worden. Alle anderen Gottesdienstbesucher werden gebeten, die folgenden Bestimmungen zu beachten.

Für den Einlass in die Kirche gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene und Getestete mit einem PCR-Test oder Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, Zutritt haben. Bitte kommen Sie rechtzeitig, da vor dem Gottesdienst überprüft werden muss, ob diese Bedingungen erfüllt sind. Für Kinder unter sechs Jahren gelten diese Regeln noch nicht, und schulpflichtige Kinder gelten durch die Tests in der Schule als getestet.

Die bisher für die Rückverfolgung erforderliche Angabe der Namens- und Adressdaten entfällt. Die Masken können nach Erreichen des Sitzplatzes abgenommen werden. Beim Singen werden alle gebeten, die Masken wieder aufzusetzen, da nur Geimpfte und Genesene von dieser Regelung ausgenommen sind und dies während des Gottesdienstes nicht kontrolliert werden kann.

Wir bitten um Verständnis, dass in der augenblicklichen Pandemie-Situation solch ein formaler Rahmen für die Konfirmationsgottesdienste notwendig ist. Trotzdem wünschen wir allen Beteiligten, besonders aber den Konfirmandinnen und Konfirmanden, einen festlichen und unvergesslichen Tag.