Nächste Kirchenwahl am 1. März 2020

Erstellt am 06.01.2020

Für die Evangelische Landeskirche von Westfalen gilt eine sogenannte presbyterial-synodale Ordnung. Danach leiten Presbyterinnen und Presbyter zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern eine Gemeinde – stets im Miteinander von Ehren- und Hauptamtlichen. Die Mitglieder des Presbyteriums sind verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens und kümmern sich um Mitarbeitende ebenso wie um die Finanzen. Das Presbyterium vertritt die Gemeinde im rechtlichen Sinne, trägt also auch Verantwortung für den Haushalt und als Arbeitgeber. Es bestimmt den Kurs der evangelischen Kirche vor Ort, setzt Schwerpunkte und Akzente, trifft in bewegten Zeiten weitreichende Entscheidungen. Vielerlei Gaben, Fähigkeiten und Kompetenzen sind gefragt, denn es geht um Organisationsentwicklung, Bauwesen und Finanzen, um Pädagogik, Kreativität, Fantasie und vieles andere mehr.

Im 4-Jahres-Rhythmus wird die Zusammensetzung der Presbyterien neu bestimmt – der nächste Termin ist der 1. März 2020. Damit die stimmberechtigten Mitglieder einer Gemeinde tatsächlich wählen können, braucht es mehr Kandidat*innen als Plätze. Alle volljährigen Gemeindemitglieder unter 75 Jahren können sich zur Wahl stellen. Das Motto zur Kirchenwahl 2020 „geMEINde beWEGen“ soll Menschen ansprechen, die in ihrer Gemeinde etwas bewegen möchten. Zugleich verbindet sich mit dem Motto die Hoffnung, dass sich Gemeindemitglieder fragen, ob es nicht auch ihr Weg sein könne, für das Presbyterium zu kandidieren.

Mögliche Kandidat*innen für dieses Leitungsgremium sollen in den nächsten Monaten gefunden werden. Daher bitten wir Sie, sich zu überlegen, ob Sie kandidieren möchten und wen Sie sich als möglichen Kandidaten, als mögliche Kandidatin vorstellen können. Sprechen Sie diese Personen gerne an oder geben Sie den Mitgliedern des Presbyteriums einen Hinweis, wer sich nach Ihrer Einschätzung für dieses Ehrenamt eignen könnte. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

Mitte November werden wir in einer Gemeindeversammlung über Einzelheiten des Wahlverfahrens und das Ehrenamt der Presbyter/innen informieren. Den Termin hierfür werden wir rechtzeitig veröffentlichen. Wahlvorschläge können bis spätestens 29.11.2019 im Gemeindebüro in der Friedhofstr.1 eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag muss von mindestens fünf wahlberechtigten Gemeindemitgliedern per Unterschrift unterstützt werden. Formulare dafür werden ab Anfang Oktober 2019 im Gemeindebüro bereitliegen. Falls sich mehr Kandidat*innen finden lassen als Plätze im Presbyterium vorhanden sind, dann wird der 1. März 2020 zum „echten“ Wahlsonntag.

Für das Presbyterium: Dr. Edgar Klinger