Grünes Licht für Pfarrwahl

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Grünes Licht für Pfarrwahl

Seit fast einem Jahr ist die 1. Pfarrstelle unserer Kirchengemeinde vakant. Nun erreichte uns über den Superintendenten André Ost die Nachricht, dass vom Landeskirchenamt in Bielefeld grünes Licht für die Pfarrwahl zur Wiederbesetzung der Stelle gegeben worden ist. Für dieses Verfahren sind bestimmte Regelungen vorgegeben, die auch in Pandemiezeiten zu beachten sind und auf die der Superintendent in seiner Mitteilung noch einmal hinweist.

Nachdem das Landeskirchenamt die 1. Pfarrstelle in der Ev. Kirchengemeinde Lienen zur Wiederbesetzung freigegeben hat, kann das Wahlverfahren eröffnet werden. Das Presbyterium hat nach einem ausführlichen Beratungsprozess entschieden, das Verfahren abzukürzen und für die Wahl um die Präsentation von Pfarrerin Miriam Seidel zu bitten. Sie ist somit die einzige Kandidatin für die Pfarrstelle. Miriam Seidel ist der Gemeinde in Lienen bereits gut bekannt. Von Oktober 2019 bis August 2020 übernahm sie den Vertretungsdienst in der Pfarrstelle, die durch den Weggang von Pfarrerin Susanne Nickel vakant geworden ist.

Das Wahlverfahren wird durch den Vorstellungsgottesdienst mit einer Probepredigt von Pfarrerin Seidel eröffnet. In der aktuellen Pandemielage ist es zulässig, dass eine solche Vorstellung auch durch digitale Verkündigungsformen erfolgen kann. Miriam Seidel stellt sich der Gemeinde in einem Video-Gottesdienst vor, der zum Pfingstsonntag, 23. Mai, erscheint und auf der Homepage der Kirchengemeinde Lienen unter diesem Link abrufbar sein wird.

Eine weitere Vorstellung der Kandidatin erfolgt im Rahmen einer Unterrichtsstunde für die laufende Katechumenengruppe am Samstag, 5. Juni 2021.

Die Pfarrwahl im Presbyterium ist für den 16. Juni 2021 vorgesehen.

Die Gemeinde wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach den Bestimmungen der Ausführungsverordnung zum Pfarrstellenbesetzungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen jedes wahlberechtigte Gemeindeglied bis zum Ablauf des siebenten Tages nach dem letzten Vorstellungstermin im Rahmen des Pfarrwahlverfahrens beim Presbyterium schriftlich begründete Bedenken zur Frage der Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten vortragen kann. Etwaige Einwände gegen die Wahl von Pfarrerin Seidel sind somit bis zum 12.06.2021 vorzubringen und an das Presbyterium zu richten.

André Ost, Superintendent

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