Bestattung

Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Dabei wird die Auferstehung der Toten verkündigt und der Verstorbenen und ihres Lebens gedacht.

Gestaltet wird die kirchliche Bestattung nach der Gottesdienstordnung. Persönliche Wünsche der Verstorbenen oder der Hinterbliebenen können dabei berücksichtigt werden, müssen aber während des Trauerbesuchs, den der Pfarrer oder die Pfarrerin vor der Bestattung bei den Angehörigen durchführt, abgesprochen werden.

In Lienen haben verschiedene Formen, eine Beerdigung zu gestalten, Geschichte. Vor der Fertigstellung der Friedhofskapelle im Jahr 1967 erfolgte zu Hause oder im Turmraum der Kirche eine Aussegnung. Nach dem Gang zum Grab kam man anschließend in der Kirche zum Gottesdienst zusammen.

Dann nach 1967 war es oft üblich, nach einer Aussegnung in der Friedhofskapelle und dem Grabgang zur Kirche zu gehen. Inzwischen hat sich jedoch die Form durchgesetzt, dass ein Trauergottesdienst in der Kapelle begangen wird und die Beerdigung mit dem Gang zum Grab und begleitenden Bibelworten und Gebeten am Grab schließt.

Natürlich besteht – wenn die Angehörigen es wünschen – auch weiterhin die Möglichkeit, nach dem Gang zum Grab einen Gottesdienst in der Kirche zu feiern.

Für alle weitere Fragen im Zusammenhang mit der Bestattung setzen Sie sich gerne mit unserem Friedhofssachbearbeiter, unserer Gemeindesekretärin im Gemeindebüro oder den zuständigen Pfarrerinnen und Pfarrern in Verbindung.

 

Weitergehende Hinweise zum Thema "Bestattung" und Antworten auf Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden, finden Sie auf der betreffenden Internetseite der Evangelischen Kirche von Westfalen.