Taufe & Patenamt

„Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matthäus 28, 18-20).

Auf diesen sogenannten Taufbefehl Jesu Christi geht die Taufe zurück. Mit ihr beginnt kirchenrechtlich die Mitgliedschaft in der Kirche. Zur Taufe werden von den Eltern in der Regel zwei Patinnen oder Paten bestellt. Diese sollen der evangelischen Kirche angehören. Es können aber auch Mitglieder einer anderen christlichen Kirche als weitere Patinnen und Paten zugelassen werden. Ausführliche Informationen zum Patenamt werden in dieser Broschüre gegeben.

In Lienen wird in der Regel in bestimmten Gemeindegottesdiensten am Sonntag um 11 Uhr getauft. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, gesonderte Taufgottesdienste am Samstagnachmittag wahrzunehmen. Wann diese Gottesdienste in den nächsten Wochen stattfinden, können Sie dem aktuellen Gottesdienstplan entnehmen.

Für alle weitere Fragen rund um die Taufe setzen Sie sich gerne mit unserer Gemeindesekretärin im Gemeindebüro oder den zuständigen Pfarrerinnen in Verbindung.

 

Weitergehende Hinweise zum Thema "Taufe" und Antworten auf Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden, finden Sie auf der betreffenden Internetseite der Evangelischen Kirche von Westfalen.

 

Das Formular mit den notwendigen Angaben für die Taufe können Sie sich hier herunterladen.