Corona - Neue Regelungen ab Anfang Mai

Nachdem für mehrere Wochen das Feiern von gemeinsamen Gottesdiensten im kirchlichen Rahmen nicht zulässig war, soll im Kirchenkreis Tecklenburg ab dem 10.05.2020 die schrittweise Wiedereinführung von Gottesdiensten in der Kirche ermöglicht werden. Dabei sollten wir uns bewusst sein, dass wir nach wie vor weit von der gewohnten Normalität entfernt sind, da sich die Pandemie immer noch ausbreitet. Dementsprechend behutsam muss nun vorgegangen werden. Dazu sollen die folgenden, vom Kirchenkreis veröffentlichten Vorgaben dienen, die als allgemeine Grundsätze von der EKD formuliert wurden und nun in unserer Gemeinde in konkrete Regeln für die Durchführung umgesetzt werden müssen.

Nach einer ausführlichen Erörterung von Möglichkeiten und Risiken des Angebots von Gottesdiensten in der Kirche ist das Presbyterium in seiner Sitzung am 19.05.2020 übereingekommen, bis zur Klärung einiger grundlegender Bestimmungen vorerst noch keine derartigen Gottesdienste durchzuführen. Statt dessen sollen bis auf Weiteres wie aus den vergangenen Wochen gewohnt Hausandachten und Video-Gottesdienste auf unserer Homepage bereitgestellt werden.

 

 

Um eventuelles Gedränge vor der Kirche zu vermeiden, sollten im Bedarfsfall in den Kirchen Zugangsbeschränkungen definiert werden. Beim Einlass und Ausgang ist das Abstandhalten durch organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Bei großer Nachfrage sind mehrere Gottesdienste sinnvoll.

Kindergottesdienste sollten an die Öffnungen von Kitas/Grundschulen/Spielplätzen gebunden sein und nur im kleinen Kreis gefeiert werden.

Gemeinsames Singen birgt besonders hohe Infektionsrisiken, deshalb sollte darauf wie auch auf Blasinstrumente bis auf Weiteres verzichtet werden.

Abendmahlsfeiern erfordern besondere hygienische Achtsamkeit; deswegen zuerst die Erinnerung, dass ein Wortgottesdienst keine Minderform von Gottesdienst ist, sondern die vollständige Gegenwart Jesu Christi eröffnet. Wenn Abendmahl dennoch gefeiert werden soll, sollte die Kelchkommunion unterbleiben bzw. nur mit Einzelkelchen erfolgen.

Für Trauergottesdienste gelten die gleichen hygienischen Sicherheitsbestimmungen in Kirchen wie für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen.

Für Taufen und Trauungen gelten die gleichen Auflagen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Häufiger als bisher sollten Taufen auch außerhalb des Hauptgottesdienstes gefeiert werden.

Von Konfirmationen, Ordinationen und anderen, begegnungsintensiven Feierformen sollte vorerst abgesehen werden. Sollten sie dennoch stattfinden, gelten die Anforderungen an Abstandswahrung und Hygienemaßnahmen in einem noch höheren Maße.

Von der Möglichkeit, Sonn- und Feiertagsgottesdienste im Freien (z.B. Himmelfahrt, Pfingsten) zu feiern, kann unter Berücksichtigung der allgemeinen Abstands- und Hygienebestimmungen und unter Beachtung der regionalen Versammlungsbeschränkungen Gebrauch gemacht werden. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sollte selbstverständlich sein.

Die Gemeinden werden ermutigt, die gegenwärtig genutzten Wege einer medialen Teilnahme an Gottesdiensten (z.B. durch Streamingangebote) aufrecht zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln.

 

 

Maßnahmen des Infektionsschutzes in Gottesdiensten

Information

  • Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommuni-kationswege (Schaukästen, Zeitungen/Gemeinde-Homepage) angekündigt.
  • Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert.

Teilnahmebedingungen

  • Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
  • Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten.
  • Erkrankten und gefährdeten Besucherinnen und Besuchern wird die Teilnahme nicht empfohlen. Sie werden gebeten, auf mediale Gottesdienste (Internet, Radio, Fernsehen) oder auf Hausandachten auszuweichen.
  • Das Gemeindesingen unterbleibt, ebenso Chorgesang und Bläserchor.
  • Alle Teilnehmenden und Mitwirkenden (abgesehen von Liturginnen und Liturgen, sofern der notwendige Abstand gewährleistet ist) sind verpflichtet, während des Gottesdienstes einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Diese Verpflichtung soll grundsätzlich individuell von den Teilnehmenden erfüllt werden. Für Gottesdienstbesucher, die dennoch ohne Mund-Nasen-Schutz zum Gottesdienst erscheinen, sind prophylaktisch Masken in ausreichender Anzahl vorzuhalten.

Teilnehmenden-Obergrenze

  • Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung.
  • Es werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet.

Abstandswahrung

  • Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter.
  • Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt.

Hygiene

  • Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten.
  • Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.

 

Aktualisiert am 20.05.2020