Evangelische Kirchengemeinde Lienen
Aktuelle Themen (21.09.2021)
Die folgenden Themen waren Schwerpunkte auf den Tagesordnungen der letzten Sitzungen des Presbyteriums. Sie wurden eingehend diskutiert, und man fasste die in diesen Angelegenheiten nötigen Beschlüsse:
Die Parksituation auf dem Kirchplatz möchten wir verändern. Gottesdienstbesucher*innen am Sonntag, zu Trauungen, Taufen oder anderen Veranstaltungen sollen möglichst an der Kirche einen Parkplatz finden. Entsprechend werden jetzt die Flächen der Kirchengemeinde auf dem Kirchplatz ausgewiesen.
Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt: Das Thema liegt uns am Herzen und wir möchten das Unsrige dazu beitragen, dass Menschen sicher, unbeschwert und fröhlich in unserer Gemeinde leben können. Außer dem Presbyterium haben sich weitere Ehrenamtliche gefunden, die an einer Schulung mit Ingrid Klammannn teilnehmen werden und dann ein Schutzkonzept passend für unsere Gemeinde erarbeiten. Wir bleiben dran!
Auch die dramatische Situation in unserem Partnerkreis Otjiwarongo lässt uns nicht los. Wir unterstützen unsere Schwestern und Brüder, die unter der Coronapandemie leiden, mit einem Betrag von 500 €.
In der Juli-Sitzung wurden Wahlen im Presbyterium durchgeführt. Dagmar Kortepeter wurde in ihrem Amt als Presbyteriumsvorsitzende bestätigt. Marlies Spieker ist ihre Stellvertreterin. Im Baukirchmeisteramt wurde getauscht: Sascha Obermann ist jetzt Baukirchmeister, Ingrid Guba-Käfer seine Stellvertreterin. Finanzkirchmeisterin bleibt Anni Spannhoff mit ihrem Vertreter Stefan Epmann.
Bauangelegenheiten stehen immer wieder auf unserer Tagesordnung und können nicht immer so schnell bearbeitet werden, wie wir es gerne hätten: das Pfarrhaus in der Holperdorper Straße, die neuen Baugebiete und das Gemeindehaus. Da gibt es viel zu tun.
Eine neue Friedhofsgebührensatzung ist beschlossen worden. Wenn sie vom Landeskirchenamt genehmigt worden ist, finden Sie sie auf unserer Homepage.
Im Blick auf die Pandemiesituation soll für Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen gemäß den Empfehlungen der Landeskirche ab sofort die 3G-Regel angewandt werden. Da zur Zeit der landesweite Inzidenzwert deutlich über 35 liegt, bedeutet dies, dass bis auf Weiteres nur Personen teilnehmen können, die genesen oder geimpft sind oder über einen PCR- oder Schnelltest verfügen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die entsprechenden Nachweise müssen beim Einlass vorgelegt werden. Sollten Personen mit Schnelltest teilnehmen, müssen beim Singen alle ihre Masken aufsetzen. Für Kinder und Jugendliche ist kein Test erforderlich. Auf Mindestabstände und die Angabe der Kontaktdaten wird in Zukunft verzichtet.