Corona-Update der Landeskirche

Erstellt am 13.07.2021

Am 09.07.2021 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft getreten, die den sinkenden Inzidenzwerten Rechnung trägt und die allgemein verbindlichen Inzidenzstufen 0 bis 3 definiert. Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hat daraufhin  ebenfalls ein Corona-Update veröffentlicht, in dem die landeskirchlichen Empfehlungen den neuen Regelungen des Landes NRW angepasst werden. Damit wird eine weitgehende Normalisierung des kirchlichen Lebens angestrebt, auch wenn darauf hingewiesen wird, dass manche Regelungen, selbst wenn sie nicht zwingend vorgeschrieben sind, mit Rücksicht auf andere, nicht immunisierte Gemeindemitglieder weiter Bestand haben sollten.

Den Gemeinden wird empfohlen, die neuen Bestimmungen anhand der örtlichen Gegebenheiten umzusetzen. Dies werden wir auch in unserer Kirchengemeinde auf der Grundlage des Corona-Updates der EKvW und unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen konkreten Situation versuchen. Die nachfolgenden Links geben dazu weitere Hinweise. Die Seiten werden ständig aktualisiert, so dass dort die jeweils gültigen Regelungen abgerufen werden können.

 

Update vom 19.08.2021:

Die Coronaschutzverordnung wird erneut geändert. Ab Freitag, 20.08.2021, ist nur noch der Inzidenzwert 35 maßgeblich für alle Schutzmaßnahmen. Die bisherigen Inzidenzstufen von 0 bis 3 werden mit der neuen Coronaschutzverordnung abgeschafft.

 

Update vom 15.09.2021:

In der Sitzung vom 14.09.2021 fasste das Presbyterium folgenden Beschluss:

Im Blick auf die Pandemiesituation soll für Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen gemäß den Empfehlungen der Landeskirche ab sofort die 3G-Regel angewandt werden. Da zur Zeit der landesweite Inzidenzwert deutlich über 35 liegt, bedeutet dies, dass bis auf Weiteres nur Personen teilnehmen können, die genesen oder geimpft sind oder über einen PCR- oder Schnelltest verfügen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die entsprechenden Nachweise müssen beim Einlass vorgelegt werden. Für Kinder und Jugendliche ist kein Test erforderlich.

Sollten Personen mit Schnelltest teilnehmen, müssen beim Singen alle ihre Masken aufsetzen. Auf Mindestabstände und die Angabe der Kontaktdaten wird in Zukunft verzichtet.